Ich berate Sie schon bei der Planung Ihres Objekts in Sachen
und stelle vor Ort am Bau/Sanierungsobjekt sicher, dass diese effizient umgesetzt werden. Dazu gehört die Zusammenarbeit mit Firmen vor Ort und natürlich auch die Kontrolle der Ausführungen.
Die detaillierte Wärmebrückenberechnung ist eine Planungsleistung, durch die Bauschäden (Kontrolle der Oberflächentemperatur) verhindert und Baukosten eingespart werden. Denn das nachträgliche beheben von Schimmel- oder Bauschäden insbesondere bei einer falsch geplanten Fassaden- oder Innendämmung bspw. von Gebäudeecken ist sehr aufwändig und kostenintensiv und durch eine frühzeitige Planung der Anschlussdetails leicht zu verhindern.
Insbesondere die Schimmelbildung an Außenecken eines Hauses, die durch Unterschreitung von Temperatur und den dadurch bedingten Tauwasserausfall hervorgerufen werden, müssen bei nachträglichen Sanierungsmaßnahmen besonders geplant werden.
Das Gebäudeenergiegesetz (GEG) ist am 1. November 2020 in Kraft getreten. Im Zuge einer ersten Novelle wurde zum 1. Januar 2023 der bisher geltende Neubaustandard im Hinblick auf den Jahres-Primärenergiebedarf angehoben (Reduzierung des zulässigen Jahres-Primärenergiebedarfs im Neubau von bisher 75 Prozent des Referenzgebäudes auf 55 Prozent). Mit einer zweiten Novelle des Gesetzes wurde zudem der Einsatz erneuerbarer Energien beim Einbau neuer Heizungen verbindlich geregelt. Diese Änderungen sind am 1. Januar 2024 in Kraft getreten.
Das wirft viele Fragen auf – hier stehe ich mit meiner Beratungsleistung gerne zur Verfügung.